Kostengutsprache

Wie kann ich abklären, ob meine Krankenkasse die Kosten übernimmt?

Generell ist das Kostengutsprachegesuch beim SVK (Schweizerischer Verband für Gemeinschaftsaufgaben der Krankenkassen) zu stellen. Weitere Informationen zur Kostengutsprache und SVK finden Sie unter www.svk.org.  Mehr Informationen über das Vorgehen der Rückerstattung bei den jeweiligen Krankenkassen sind hierunten erhältlich:

 

SVK Formulare:

 

Kostengutsprachegesuch für die künstliche
Ernährung zu Hause

 

Helsana, Progrès, Sanitas, Compact, KPT/CPT:

 

CSS, Arcosana und Intras

Verordnung künstliche Ernährung zu Hause. Trinknahrung, Sondennahrung, Parenterale Ernährung.

Verordnung künstliche Ernährung zu Hause. Trinknahrung Sondennahrung, Parenterale Ernährung.